VERTRAULICHKEIT

Ich unterliege einer gesetzlich angeordneten Verschwiegenheitspflicht (§15 PthG).

Das bedeutet, dass ich sämtliche Inhalte der Sitzungen sowie Informationen zu Ihrer Person
absolut vertraulich und sorgsam behandle.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus ist es mir selbst ein hohes Anliegen, Ihnen Ihren persönlichen Schutzraum zu ermöglichen.


Dies gilt bereits für unser Erstgespräch.



PSYCHOTHERAPEUTIN
IN AUSBILDUNG UNTER SUPERVISION (IM STATUS) - 
WAS HEISST DAS?

Ich habe eine fundierte theoretische sowie praktische Ausbildung absolviert und bin berechtigt, psychotherapeutische Behandlungen durchzuführen.
Ich befinde mich bereits am Ende meiner Ausbildung. Nach über 600 Stunden Einzeltherapieerfahrung werde ich nun 2026 abschließen.

Meine Arbeit reflektiere ich mit einer erfahrenen Lehrtherapeutin, die sich in gleichem Ausmaß
zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Dadurch ist ein verantwortungs- und qualitätsvolles Tun zusätzlich gewährleistet.



ERSTGESPRÄCH

In unserem ersten Gespräch besprechen wir zunächst die Rahmenbedingungen und tauschen grundlegende, hilfreiche Informationen aus. 

Wir lernen uns kennen und klären offene Fragen zum gemeinsamen Prozess. Wenn Sie sich wohlfühlen, vereinbaren wir Folgetermine.

Die erste Einheit kann, abhängig vom individuellen Leidensdruck, persönlichen Voraussetzungen und der akuten Belastungssituation ganz unterschiedlich gestaltet sein. Häufig gelingt hier schon ein vertiefter Einblick in die Problemlage, und Sie können Ihre Anliegen oder erste Therapieziele bereits formulieren. Je nach Ihren Bedürfnissen, kann das Ankommen auch einige Stunden dauern.


Sie erreichen mich mobil unter
(0680) 150 84 04

oder per Mail
[email protected]



HONORAR

Einzelpsychotherapie
€ 80,00 (50 Minuten)

Paartherapie
€ 120
(100 Minuten)

Gruppenpsychotherapie
€ 50,00 (90 Minuten)

Coaching & Beratung
€ 60,00 (50 Minuten)


Eine Rückerstattung durch die Krankenkassen ist voraussichtlich für Sitzungen ab Herbst 2026 möglich.

An Personen in finanziellen Problemlagen vergebe ich Plätze mit Sozialtarif. Eine entsprechende Regelung können wir bereits zu Beginn oder bei Veränderungen ihrer Situation während des Prozesses vereinbaren.

Honorarerhöhungen führe ich gegebenenfalls mit dem neuen Kalenderjahr durch und kommuniziere Änderungen mit entsprechender Vorlaufzeit.

Üblicherweise stelle ich monatliche Honorarnoten aus zur Überweisung auf ein Konto.


ABWESENHEITEN / ABSAGEN

Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, informieren Sie mich bitte über den Stundenentfall durch einen Anruf, eine SMS oder ein E-Mail.

Für Absagen bis zu 24 Stunden im Voraus werden keine Kosten verrechnet.



DOKUMENTATION

Als Psychotherapeutin führe ich eine Dokumentation über unsere Einheiten. Diese beinhaltet das Datum der Sitzung, Themenüberschriften, wesentliche fachliche Interventionen (Methoden, Techniken, Übungen,...) sowie wichtige Hinweise für den therapeutischen Prozess. Sie sind berechtigt, diese Ihre Person betreffenden Aufzeichnungen einzusehen.